Vorgehen bei Erhalt einer Busse

Eine gültige Parkkarte ist vorhanden:

  • Gegen Vorweisung der Parkkarte innert einer Woche werden Ihnen die Fr. 40.– Busse erlassen.
  • Eine Entschädigung von Fr. 10.– für die Umtriebe ist trotzdem zu entrichten.

Es ist keine gültige Parkkarte vorhanden:

  • Bezahlen Sie innert 14 Tagen Fr. 40.– an den FGVZA.
  • Bleibt die Zahlung aus, wird die Anzeige an die Polizei  weitergeleitet
  • Es folgt eine Strafanzeige mit Polizeibusse von Fr. 150.– bis Fr. 300.– (im Wiederholungsfall bis zu Fr. 2000.–).

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Vorgehen bei Erhalt einer Busse