Bewilligungsgebühren

Gebühren gültig ab 1.11.2008

Artikel-Nr. Baubewilligungen Preis Grösse
Artikel-Nr. 31 Neubau Gartenhaus Fr. 60.–7.5 m²
Zum Ersetzen von Wänden am Gartenhaus oder PergolaFr. 30.–
Artikel-Nr. 32Pergola Neubau/UmbauFr. 30.–7.5 m²
Artikel-Nr. 32DachumbauFr. 30.–50 cm länger auf jeder Seite ist möglich.
Artikel-Nr. 34SchattenplatzFr. 30.–Je nachdem 5 m² bis 10 m² /mit Betonsockel
Artikel-Nr. 35GerätekisteFr. 30.–Länge 2 m, Tiefe 0.75 m, Höhe 0.90 m
Artikel-Nr. 36Tomatenhaus, GanzjahresbauFr. 30.–4.0 m²
Artikel-Nr. 37CheminéeFr. 30.–Höhe 2.20 m x 0.70 m Innenmass Feuerraum
Artikel-Nr. 38Solaranlage neu/vergrössernFr. 30.–Flachliegende Solaranlagen können in Absprache von der Norm abweichen.
Artikel-Nr. 39FeuchtbiotopFr. 30.–2-3 m² x 60 cm tief
Artikel-Nr. 40Unterirdische BautenFr. 30.–1.00 m³
Artikel-Nr. 43PrivatwasseranschlussFr. 30.–Darf nur von einem Sanitär angeschlossen werden, der auch auf dem Beruf arbeitet. Geschäftsadresse erforderlich
Artikel-Nr.FahnenstangeFr. 30.–


Artikel-Nr. 07Bäume InfoFr. 30.–Bitte Betriebsreglement beachten
Artikel-Nr. 41BodenversiegelungEs dürfen nicht mehr als 40 m² Gartenfläche inkl. Gartenhaus mit Pergola, Tomatenhaus, Gerätekisten und Platten versiegelt werden.

Gartenhaus, Pergola und Schattenplatz dürfen zusammen nicht mehr als 20 m² betragen.

Ohne Genehmigung des Vorstands dürfen KEINE Bauten errichtet oder Änderungen am Gartenhaus und an der Pergola getätigt werden. JEGLICHE Arten von Bauten müssen vom Vorstand genehmigt und abgenommen werden.

Sollten Sie ohne Bewilligung eine Baute erstellen, so kostet Sie dies Fr. 100.–.

Nicht gestattet sind Stab-, Spiegel – und Parabol -Antennen, Lavabos, Spültröge, Holzöfen und Petroleumöfen.

Zuständig für Baugesuche: Trudi Kohler 079 / 602 03 82


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