Velos – Fahren und Parken
Sehr geehrte Pächterinnen und Pächter
Wir möchten Sie aus gegebenem Anlass auf die allgemeinen Vorschriften in den Arealen hinweisen, da es in der Vergangenheit immer wieder zu Verstössen gekommen ist.
Das allgemeine Befahren der Haupt- und Zwischenwege in den Arealen ist GENERELL verboten.
Bedenken Sie, dass plötzlich und unerwartet ein Kind oder ein älterer Mensch hinter einer Hecke hervortreten kann und schon ist ein Unglück passiert. Dies möchten wir vermeiden.
Wir bitten Sie Ihre Velos oder E – Bikes in das Areal zu stossen und dann in Ihrem Garten abzustellen oder an den vorgesehenen erwähnten Plätzen.
Fahrzeuge bitte nicht auf den Hauptwegen – sowie auch nicht auf dem Rebhüsliweg oder an den Zaun gelehnt stehen lassen. (Feuerwehrproblematik)
Die Motorradparkplätze vor der Materialhütte sind lediglich für Motorräder reserviert.
Wir bitten Sie, dort keine anderen Fahrzeuge hinzustellen.
Die Velos, Trottinetts etc. dürfen Sie – wenn kein Fest stattfindet – hinter die Vereinshütte stellen oder auf den Platz hinter der Materialhütte, dort wo Sie die Schubkarren holen können.
Umgekehrt ist es auch wichtig, dass Sie KEINE Fahrzeuge, ausser dem Auto, auf den Autoparkplätzen abstellen dürfen.
Bitte beachten Sie, dass man das Auto nur VORWÄRTS EINPARKIEREN darf.
Ebenfalls ist es verboten, auf dem Trottoir an der Althoosstrasse (Seite Kindergarten) zu parkieren.
Vor allem in den Sommermonaten werden verstärkt Polizeikontrollen durchgeführt.
Eine Busse beläuft sich auf
ca. Fr. 100.- bis Fr. 120.-.
Der Vorstand will Sie nur Informieren – er wird dort keine Bussen verteilen.
Wichtige Mitteilung:
Das Befahren des Rebhüsliwegs zwischen dem Abschnitt Materialhütte und dem Parkplatz (Glaubtenstrasse) ist mit dem Auto verboten. Bitte denken Sie an Ihre Gartenfreunde, welche durch das Durchfahren dauernd gestört werden.
Wichtig ist aber auch, dass dies ein Kindergarten – und Schulweg ist und sich dauernd Kinder darauf befinden. Danke dass Sie in Zukunft diesen Weg nicht mehr benutzen.