Informationen Nordheim

Sehr geehrte Pächterinnen und Pächter

Damit Sie sich unliebsame Überraschungen ersparen, bitten wir Sie, diese Informationen zu beachten und Ihre Gäste rechtzeitig zu informieren.

Anzeige wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots:

Käferholzstr. Nr. 190–196 Katasternummer 4383

Auszug aus dem Informationsschreiben der Stadtpolizei Zürich:

„Aufgrund der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), welche seit dem 1. Januar 2011 in Kraft ist, kann – wer an einem Grundstück dinglich oder mindestens obligatorisch berechtigt ist – beim Gericht beantragen, dass jede Besitzesstörung zu unterlassen ist und eine Widerhandlung auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2’000.- bestraft wird.

Somit wird eine Missachtung eines audienzrichterlichen Verbots nicht mehr im Ordnungsbussenverfahren geahndet, sondern direkt an die zuständige Untersuchungsbehörde weitergeleitet, die ein ordentliches (Übertretungs-)Strafverfahren durchführt.“

Immer wieder gibt es Reklamationen, weil Pächter und Pächterinnen in unangemessenem Tempo den Maienweg hinunterfahren und das Auto dort stehen lassen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die verärgerten Anwohner die Polizei benachrichtigen.

Es besteht ein Parkverbot:

  • auf den Besucherparkplätzen der Käferholzstrasse 196
  • auf dem gesamten Maienweg

In Zukunft werden Falschparker gebüsst (Busse bis Fr. 2000.–).

Parkmöglichkeit
beim Krematorium (Dauer max. 4 Stunden)

Bitte halten Sie sich an diese Vorschriften, besten Dank.


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Parkverbot Nordheim
Info Busse